"Die Bedachung der Terrasse ist doch eher als ´´Vordach´´ zu werten, wie auch bei Balkonen?"
Nein.
1. Vordächer haben keine Stützen. Haben sie Stützen, dann sind sie ganz normale Gebäudeteile mit Anforderungen an den Feuerwiderstand der zugehörigen Gebäudeklasse (u.a. tragende Wände und Stützen müssen im Brandfall ausreichend standsicher sein).
2. Die Privilegierungen für Balkone gelten (dem Wortlaut folgend) nur und ausschließlich für Balkone und sonst nicht. Auch nicht für Loggien, Terrassen oder Altane. Und auch nicht für andere Gebäudeteile.
Bereits die in den Beiträgen verwendeten Begriffe "eher als" und "wie ein" zeigen ja, dass es sich um etwas anderes handelt und nicht um dasselbe.
Daher gilt, wie Herr Bärschmann und Herr Koeppen schon geschrieben haben: Es gilt die Bauordnung, inklusive Brandwand. Und wenn Abweichungen möglich sein sollten, dann nur bei einer Bewertung im Einzelfall und mit Genehmigung.
Gruß
Alexander Vonhof