Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Wohngebäude sind ca. 80 Duschtassen falsch montiert worden, so dass es zu Wasserschäden gekommen ist. Bei der Planung der Duschtassen-Sanierung wurde dann bei einer stichprobenhaften Untersuchung entdeckt, dass die meisten Brandschutzmanschetten der Duschabläufe falsch montiert wurden und nicht der Zulassung und der Einbauanleitung entsprechen.(Die Duschabläufe werden in das darunter liegende Geschoss geführt). Teilweise sitzen die Brandschutzmanschetten nicht tief genug in der Stahlbetondecke, teilweise ist aber auch ein Abstand zur Stahlbetondecke von 2 cm vorhanden.
Ich wurde jetzt gefragt, ob die brandschutztechnische Sanierung gleichzeitig mit der Duschtassensanierung erfolgen kann oder ob die Brandschutzsanierung vorher erfolgen muss.
Die Duschtassensanierung soll erst Anfang Mai starten und wird ca. 4 Monate dauern, da man nicht überall gleichzeitig arbeiten kann / will.
Welche Frist zur Mängelbeseitigung bei den Brandschutzmanschetten halten Sie für angemessen?
Es handelt sich ja nicht um rettungswegbezogene Mängel, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen.
Die Brandlasten in dem kleinen Bad sind naturgemäß klein. Unterhalb der Stahlbetondecke befindet sich jeweils eine Gipskartondecke, die an Trockenbauwände anschließt (beides ohne F-Klasse).
Ein "Vollbrand" im Bad ist nicht zu erwarten.
Bei einem Vollbrand im Rest der Wohnung kann die Trockenbauwand und die GK-Decke versagen und die falsch montierten Brandschutzmanschetten werden beflammt (aber mit zeitlicher Verzögerung).
Ich tendiere dazu, zu empfehlen, die Manscheten, die "nur" nicht tief genug in der Decke stecken, bei der Duschtassensanierung mit zu bearbeiten und die Manschetten, die vollkommen funktionslos sind, vorher zu sanieren.
Haben Sie eine andere Meinung?
Mit freundlichen Grüßen
V. Halb