Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Gast Hallo Forum,
wer kann mir eine genaue Definition des Begriffes "geringer Zu- und Abgangsverkehr" gemäß GarVo geben.
Im vorliegenden Fall fordert die Bauaufsicht bei einer Tiefgarage (89 Stellplätze, davon 10 öffentliche Stellplätze, die übrigen werden von den Angestellten des darüberliegenden Bürogebäudes genutzt)eine CO-Warnanlage, da es sich nicht um eine Garage mit geringem zu und Abgangsverkehr handele.
Wo ist dieser Begriff genau definiert ?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
MFG
Könning