Hallo zusammen,
ein Bauherr will innerhalb des Müllraums (Raum zur Aufbewahrung fester Abfallstoffe nach Art. 43 BaybO) technische Anlagen unterbringen (Kühlung für Müll und andere Räume, Aufzugssteuerung, ...).
Meiner ersten Einschätzung nach ist das nicht zulässig, der Gesetzgeber fordert separate Räume zur Unterbringung fester Abfallstoffe.
Mein Bauherr (Jurist) stellt (erst mal zurecht) fest, dass in Art. 43 BayBo nicht geregelt ist, dass in Müllräumen keine anderen Nutzungen zulässig sind. Z.B. für Heizräume (FeuV) oder Treppenräume (über die MLAR oder VVB) gibt es solche Einschränkungen, aber für Müllräume nicht.
Zusätzliche Randbedingungen in diesem Gebäude:
aus anderen Gründen gibt es im ganzen Gebäude eine Sprinkleranlage und eine BMA.
Was ist richtig?
- nur Müll zulässig
- Technik als Abweichung zulässig
- Technik sowieso zulässig, da nicht verboten
Gruß,
J. Grath