Guten Abend Zusammen,
Zitat EltBauVO:
„Elektrische Betriebsräume müssen so angeordnet sein, dass sie im Gefahrenfall von allgemein zugänglichen Räumen oder vom Freien leicht und sicher erreichbar sind...“
Welcher Grundgedanke verbirgt sich hinter dieser Anforderung und was ist ein „allgemein zugänglicher Raum“?
Im konkreten Fall befindet sich die Zentralbatterie für die Sicherheitsbeleuchtung im Kellergeschoss eines bestehenden Hochhauses.
Der elektrische Betriebsraum kann nur über einen weiteren Raum (= Standort der Druckerhöhungsanlage Trinkwasser) erreicht werden der wiederum an einen Flur angeschlossen ist.
Vorab schonmal vielen Dank für Beiträge und Meinungen!