Genau so ist es.
Ein Fenster zur Belichtung und Belüftung kann man in der Regel ohne Genehmigung einbauen. Und schwupps hätte man im DG einen Aufenthaltsraum der nicht genehmigt wurde.
Ein dann meinst fehlendes durchgehendes Treppenhaus ist wieder eine andere Geschichte.
Oft sind es aber auch Mansardenwohnungen über zwei Stockwerke, in denen eine innenliegende Treppe teilweise zulässig ist. Oft sind nur DFF vorhanden, aber siehe oben ein Fenster ist schnell eingebaut. Aus diesem Grund ist es ein leichtes für einen Bauherren, einen Speicher in einen Wohnraum zu verwandeln wenn die Höhe passt. Eine zu beantragende Nutzungsänderung wird meist nicht gemacht und schon hat man den Schlamassel bei der Gebäudeklasse und die Feuerwehr hat zu tun die Leute da wieder raus zu kriegen.
Ich arbeite in einer Behörde und wir haben in solchen Fällen bereits Nutzungsuntersagungen ausgesprochen bis ein zweiter Rettungsweg geschaffen wurde.
Ebenso verhält es sich mit Speicherräumen im DG für die Mietparteien welche nur über eine Einschubtreppe zu erreichen sind. Jeder Raum von der darunter liegenden Wohnung aus. Da sind schnell DFF eingebaut und schon ist das Schlafzimmer oder Büro unter dem Dach. Haben wir aufgrund des fehlenden Durchgehenden Treppenhauses abgelehnt. Jetzt gibt es nur einen Einschubtreppe vom Treppenhaus aus für den Kaminkehrer und das war es.
Wir behandeln die GK sehr streng und oftmals müssen Gebäude entgegen der Eingaben der Bauherren/Planer anders eingestuft werden. Dies oftmals nicht zur Freude des Bauherren...