Ich hab da mal eine Frage ;-
Industriebau in NRW
Erdgeschossig weit unter 1800 m²
Anwendung Abschnitt 6
tragende und aussteifende Bauteile F0 "nicht brennbar".
Wie verhält es sich bei den Einbauten in diesem Fall?
Einbauten sind ohne brandschutztechnische Bemessung zulässig.
Gilt das auch für die Brennbarkeit der tragenden und aussteifende Bauteile eines Einbaus?
Kann ich diese auch in F0-B machen oder muss auf Grund Anwendung Abschnitt 6 Tabelle 2 auch hier beim Einbau auf die Verwendung nicht brennbarer Bauteile (F0-A) geachtet werden?
MfG
Wolfgang Cordier