Hallo Herr Schächer,
Obentürschließer überzeugen "uns", aber:
Ich war am Freitag in einer Wohnung etwa der Geb-Klasse 4, nicht wegen Brandschutz. Der OTS der Wohnungszugangstür war ausgehängt. Auf die Frage an den Wohnungsbesitzer (=Eigentümer), ob er denn nichts vom Brandschutzzweck gehört habe, sagte er, ja schon, aber die Tür knalle dann und das würde andere Bewohner stören.
Ich frage mich, welchen Sinn es macht, Türschließer vorzuschreiben, denn mein Beispiel ist doch kein Einzelfall. Für Vollspantüren und Dichtungen lassen sich Bewohner relativ leicht überzeugen, weil Schall- und Einbruchschutz gewünscht sind. Leider kauft der Bauträger das billigste, auch wenn es nur 50 € ausmacht. Nach dem Motto, ist ja nicht verboten.
Ich frage mich auch, wie viele Türen im Brandfall nach Verlassen der Wohnung denn offen stehen, weil ohne OTS, mit ausgehängtem OTS oder mit nicht wirksam funktionieren OTS.
Wäre es nicht besser, ganz auf Vollwandtüren und Dichtungen zu setzen, um die nicht brennenden Wohnungen zu schützen und sich etwas mehr auf eine natürliche Rauchableitung aus dem Treppenraum zu konzentrieren?
Grüße von G.Karstens