Hallo,
ohne das ich jetzt auf die einzelnen §§ der entsprechenden Bauverordnung eingehe, zu Ihrer Frage folgende Antwort:
- Grundsätzlich müssen Technikräume mit einer feuerhememden Tür verschlossen sein. Strenggenommen sollte die Tür selbstschließend sein mit mindestens dreiseitiger Dichtung.
- Gleiches gilt auch für die Kellertüren, wobei die nicht unbedingt feuerhemmend sein müssen aber rauchdicht. Da es in der Regel für den Bauherrn günstiger ist Stahltüren einzubauen nimmt er diese halt. Auch diese Türen müssen ständig verschlossen sein. Also bitte nicht mit Keilen unterlegen.
Die Bauordnung sagt eindeutig das Fluchttreppenräume grundsätzlich RAUCHFREI zu halten sind. Deshalb bitte die Türen im Keller geschlossen halten. Im Übrigen am oder im Heizraum sollte mindestens ein 6 KG Pulverlöscher sein.
Man geht in der Regel davon aus das die Türen von Nutzungseinheiten, also Wohnungen, grundsätzlich geschlossen sind. Achten Sie mal auf Ihre Tür, die müsste auch eine dreiseitige Dichtung haben. Es gibt keine Anforderungen das die Türen feuerhemmend sein müssen aber rauchdicht.
In der Regel sind die Wohnungstüren für 30 Minuten feuerhemmend.
Auch diese Türen sollten eigentlich selbstschließend sein.
Also es kommt nicht unbedingt darauf an das verhindert werden soll das Feuer in den Treppenraum eindringt sondern in erster Linie mal der Rauch, wobei an den Türen zu der Haustechnik besondere Anforderungen gestellt sind.
Viel Spaß und wefen Sie die Keile weg.
Gruß
W. Scharf