Hallo Liebe Damen und Herren dieses Forums,
Kurz vorab die relevanten Eckdaten zu dem Gebäude:
- Hochhaus (ca. 44 m hoch)
- Längenausbreitung knapp weniger als 80 m
- Breite ca. 20 m
- Büro und Hochschulnutzung
- Bewertung gemäß BauO NRW und Hochhausverordnung
Mir ist im Brandschutzkonzept aufgefallen, dass eine Trennung durch eine Gebäudetrennwand stattfindet. Alles richtig soweit, da so zwei Bereiche von jeweils < 40 m geschaffen werden. Diese sind geschossweise versetzt zueinander angeordnet.
Diese Trennwand ist als Brandwand eingezeichnet. Folge ich aber den Vorgaben der BauO NRW aus dem Jahre 2000 (§33 (2) Nummer 2) sind hier nur Wände in der Bauart von Brandwänden notwendig und somit Erleichterungen möglich. Es sind auch nur T30-RS Türen eingebaut und eine Führung über Dach existiert auch nicht. Dieser Umstand spräche ja für die bauliche Umsetzung einer Bauart Brandwand.
Also sitze ich gerade auf einer langen Leitung oder hat sich da ein Fehler eingeschlichen?
Ich danke vorab für die Antworten
MFG