Sehr geehrtes Forum,
Objekt: Neubau einer Schule Gebäudeklasse 5
Rettungswege: Der 1. und 2. RW führen über einen umlaufenden, offenen Gang (Laubengang, Fluchtbalkone) in allen Geschossen mit zwei Fluchtrichtungen.
Als Angriffsweg für die Feuerwehr steht zusätzlich eine Halle zur Verfügung. Sie ist also nicht zwingend auf die Balkone angewiesen. Als Teil des Rettungswegkonzeptes ist die Halle nicht vorgesehen.
Gemäß Brandschutzatlas sind offene Gänge positiv zu werten, da sie wegen ihrer Offenheit, also der einseitigen direkten Verbindung mit dem Freien, nicht verraucht werden können. Es wird also davon ausgegangen, dass die Lauffläche des Gangs rauchdicht geschlossen ist.
Beim vorliegenden Objekt stellt sich die Frage, ob die offenen Gänge als Stahlkonstruktion mit Pressrostgittereinlagen hergestellt werden können.
1. Frage: Muss auch bei einem offenen Gang mit zwei Fluchtrichtungen die Lauffläche rauchdicht sein?
2. Frage: Gemäß Hessischer Bauordnung sind in der Gebäudeklasse 5 Außentreppen in einer F0-A Bauweise zulässig. Ist diese Bauweise auch für die offenen Gänge zulässig? In dem Fall könnten die offenen Gänge mit einer Stahlkonstruktion und Fertigteilplatten als Einlage hergestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Wiesbaden
S. Mohr