Hallo liebe Spezialisten,
ich habe folgende Frage:
Objekt Pflegeheim, GK3, mit Außenwand/Fassadenkonstruktion wie folgt:
24cm KS-Mauerwerk, im Fensterbereich: normale Fenster, Rolladenkasten, Fenstersturz, Brüstung (Mauerwerk, evtl .Beton) darauf ein WDVS bis UK Rolladen
laut Heimrichtlinie folgende Anforderung:
In den Fassadenbereichen sind gegen Feuer ausreichend widerstandsfähige Bauteile so anzuordnen, dass der Feuerüberschlagsweg von Geschoss zu Geschoss mindestens 1,00m beträgt.
Frage:
kann zu dem "Gesamtpaket" Feuerüberschlagsweg von 1,0m der Rolladenkasten mitgezählt werden oder muss das massive Paket 1,0m betragen -> d.h. Brüstung oder Fenstersturz vergrößern.
Ich denke das Massivpaket muss 1,0 m betragen, der Architekt sagt man könne die Höhe des Rolladenkasten mit anrechnen.
Des Weiteren ist der Begriff " ausreichend widerstandsfähige Bauteile" nicht näher definiert.
Für eure Einschätzung/Hilfe wäre ich denkbar.
Grüsse
Hans Gruber