Guten Tag, meine Damen und Herren,
nun habe ich schon zum zweiten Mal eine Frage für dieses Formun.
Immer noch beschäftige ich mich mit meiner Prüfungsabgabe, ein Brandschutznachweis für ein Mehrfamilienhaus, GK4.
Bis jetzt dachte ich, dass ich weder eine Brandwand bzw. eine Wand anstelle einer Brandwand noch eine Gebäudeabschlusswand bräuchte, da das Gebäude zu jeder Seite mehr als 2,50m Abstand hat und seine Länge kürzer als 40m ist.
Nun ist mir aber meine Außenwand aufgefallen, an deren äußerer Seite die Rampe für die Tiefgarage entlang läuft. Die Decke der Tiefgarage, deren Grundriss über den des EG´s hinausragt, endet bei der Hälfte der Außenwand, da die Rampe an dieser Stelle in den Boder der Tiefgarage übergeht.
Sollte jetzt ein Feuer in der Tiefgarage, bzw. auf der Rampe ausbrechen, ist an der einen Hälfte der Außenwand keine schützende Decke und die Flammen könnten auf die Außenwand und, da im EG sich dort Fenster befinden, in die Nutzungseinheit eindringen.
Meine Vermutung ist nun, dass ich die Außenwand an dieser Stelle als Brandwand ausprägen muss, finde aber weder in der Landesbauordnung noch in meinen Hilfstexten etwas dazu.
Hier bitte ich nun um Rat ihrerseits.
Vielen Dank im Voraus.