hallo in die runde...
in einem mehrstöckigen bestandsgebäude der GKL.5 soll nachträglich ein aufzug im laufenden betrieb eingebaut werden.
geplant ist hierzu eine abtrennung zum flur (stabschutzwand) und das abschalten der benachbarten Rauchmelder!
jetzt ist aber während der bauphase die feuerbständige Trennung im deckenbereich nicht mehr gegeben...
offen vom KG bis zum DG (dazwischen drei geschosse).
welche anforderungen bestehen an die staubschutzwand???
-> ich habe rauchdicht vorgeschlagen (Flur im näheren umfeld (5m) brandlastfrei
unter welchen voraussetzungen darf ich die melder deaktivieren???
-> mein vorschlag: zimmer brandlastfrei oder Türen zum Flur T30
schon mal danke für eure Einschätzungen!
3franken