Sehe ich das folgende falsch?
1. In der IndBauR und der SBauVO sind konkrete Angaben zur Entrauchung drin. Daran müsste ich mich zuerst einmal halten, sofern nicht entsprechendes in den Vorschriften geregelt ist.
Will ich anders entrauchen stehen mir ggf. Ingenieurmethoden zur Auswahl.
Wäre da nicht dann noch eine zusätzliche Erleichterung die zu beantragen wäre.
2. Der Vorläufer der jetzigen 18232 ist in NRW aus den technischen Baubestimmungen herausgenommen worden, da sie nach Ansicht der Fachleute falsch war.
Die derzeit gültige 18232 hat es nie zu einer technischen Baubestimmung geschafft, da sie immer sehr umstritten war und somit auch keine anerkannte Regel der Technik werden konnte. Sollte man dann auf diese zurückgreifen?
Ist nicht gerade das der Grund dafür gewesen, dass man sich entschlossen hat die derzeitigen Regelungen in die Vorschriften direkt aufzunehmen?
Also, ich würde auf die Anwendung der 18232 verzichten.
Gruß
Wolfgang Cordier