Hallo J. Peters,
wie so oft kommt es darauf an.
Eine eindeutige Regelung gibt es nicht. Was für mich immer heißt, dass man das Schutzziel betrachten muss. Personenrettung / ggf. gleichzeitiger Löschangriff, also 1 Person runter 1 Person rauf.
Einer einzelnern Person und der Oma reichen auch die verbleibenden 80cm aus. Es stellt sich die Frage um welches Gebäude es sich handelt. Schule oder Versammlungsstätte? Dann können weitere Richtlinien (Arbeitsstättenrichtlinie/ Unfallverhütungsvorschriften etc.) gelten, die zunächst für den baurechtlichen Brandschutz keine direkte relevanz haben, aber dennoch nicht ganz unberücksichtigt sein sollten.
In der Versammlungsstätte kann es auf die Personenströme ankommen usw.
Also eine Pauschalaussage ist nicht möglich.
Handelt es sich um ein Wohngebäude sehe ich jedoch keine Probleme wegen der Einengung, da nur einzelne Personen auf die Treppe angewiesen wären und die Restbreite ausreicht.
MfG
Scheller