Sehr geehrte Damen und Herren in diesem Forum,
zur Zeit beschäftige ich mich mit meinem ersten Brandschutznachweis für ein Mehrfamilienhaus mit unterirdischer, geschlossener Mittelgarage. Diese Arbeit ist eine Prüfungsabgabe für das Wahlpflichtmodul Brandschutz an meienr Hochschule und ich hätte eine Frage zu der Garage bzw. zu der Garagenverordnung allgemein.
Wenn ich mein Problem mal am §7 der GarVO festmachen darf:
Im Abs. 1 heißt es dass Wände und Decken feuerbeständig sein müssen, in Abs. 2 gibt es dann eine Spezifizierung auf oberirdische Mittel- und Großgaragen.
Ich bin der Meinung hier ist es so, dass für meine unterirdische Garage Abs. 1 zählt. Ist das richtig? Und warum werden unterirdische Garagen nicht erwähnt in der GarVO?
Und wenn man dann zu §2 Abs. 9 geht, kommt zuerst ein einleuchtender Absatz, dass die LBauO verwendet werden soll, was am Ende auf Gebäudeklasse 5 beschränkt wird. Ich habe GK 4, muss ich dann alles aus der GarVO entnehmen?
Wahrscheinlich sehr läppische Fragen, doch im Moment für mich sehr knifflig.
An alle die Antworten, vielen Dank!