Hallo Mathias
Zu Deiner Frage bzw. ob es Sinn macht bei kleineren Industriebauten die IndBauRL anzuwenden.
Für mich stellt sich die Frage nach den Vorteilen für den Bauherrn, für die Feuerwehr oder um die jeweiligen Schutzziele zu erreichen.
Für eine erdgeschossige Halle z. B. 260 m² (obiges Beispiel aus der Frage) kann ich keine Vorteile durch die Anwendung der IndBauRL für den Bauherrn erdkennen. Das Tragwerk kann sogar aus Holz sein und das ohne Feuerwiderstand.
Diese Abweichung ist in der Regel vertretbar, da die Schutzziele, für Tragwerke erreicht werden (ausreichend lange tragfähig um die Rettungs- und Löschmaßnahmen zu ermöglichen). Das ist auch für größere Hallen unter 1600 gegeben, wobei dann der Einzelfall zu berücksichtigen ist.
Auch die Überschreitung der Brandabschnittslänge (z. B. Dein Beispiel 1000 m² Halle erdgeschossig, Ausdehnung 20 mal 50 m) wird in der Regel zulässig sein, da die Schutzziele von inneren Brandwänden auch so erreicht werden. Die Fläche ist geringer als zulässig, die Eindringtiefe für die Feuerwehr auch und die Feuerwehr kann viel besser arbeiten als bei 40 mal 40 m.
Das bedeutet wir haben weit günstigere Bedingungen als bei den zulässigen Ausdehnungen nach LBO.
Welche Nachteile ergeben sich nun bei Anwendung der IndBauRL für solche kleinen Hallen?
Zu nennen sind höhere Baustoff- Anforderungen an die Außenwände und an das Tragwerk (einschließlich Dachtragwerk). Bei Abstand von weniger als 5 m zur Nachbargrenze müssen die Außenwände nichtbrennbar sein. Dann kommen noch die zusätzlichen Anforderungen an die Rauchableitung und den Wärmeabzug hinzu, welche neben den zusätzlichen Kosten auch die Installation einer PV Anlage beeinflussen würden. Au8ch die betrieblichen und anlagentechnischen Vorgaben können ins Gewicht fallen, wobei diese sich schon aus arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ergeben könnnen.
Obwohl ich nahezu alle Industriebauten in München bearbeitet habe, kam es sehr sehr!!! selten vor, dass die IndBauRL für kleinere Hallen angewendet wurde, was auch im Bayern zulässig ist, dann aber im Ganzen (ebenfalls Abweichung). Die Nachteile haben in der Regel auch dann noch überwogen. Für erdgeschossige Hallen unter 1000 m² ist mir das noch nicht untergekommen.
Bei mehrgeschossigen Hallen erst Recht nicht, da dort das Tragwerk sowieso Feuerwiderstand haben musste.
Im Übrigen bin ich bin schon im „Unruhestand“. Ich berate jetzt hauptberuflich mehrere Brandschutzbüros oder erstelle selbst BS- Konzepte. Allerdings leider nur kleine Hotels, Schulen, Kindereinrichtungen, Wohngebäude oder Gewerbe. Ich bin auch noch nicht ausgelastet und deshalb auf der Suche nach einer Aufgabe.
Norbert Bärschmann