Nach den Angaben von Herrn Klammer ist es korrekt, dass diese Anlagen ohne Abtrennung in einer Garage nicht zulässig sind.
Ich habe in NRW (gleiche Vorgaben) über Abweichungsanträge aber schon mal Ausnahmen zugelassen bekommen.
Schutzzielbezogen darf man davon ausgehen, dass die Brandlast eines Klimagerätes nicht größer als die eines PKW ist.
Die Kühlmittel, welche in diesen Klimageräten verwendet wurden waren die gleichen, wie sie auch in den KFZ-Klimaanlagen verwendet werden, so dass hier der gleiche Gefahrstoff vorhanden ist, wie auch bereits durch die PKW in der Tiefgarage. Die Menge ist auch geringer als die Summe der PKW einer üblichen großen Garage.
Bleibt die Frage,ob die Brandgefährdung als mögliche Entstehungsursache größer ist. Hierzu konnte ich nichts finden. Recherchen im Internet ergaben hier eher, dass KFZ Brände häufiger zu finden sind als Brände von Klimageräten, aber hier fehlt es halt an entsprechenden Unterlagen.
Aus meiner Erfahrung bei der Feuerwehr weiß ich, dass, abgesehen von Brandstiftung, PKW Brände in der Regel beim Betrieb und häufig in den Minuten nach dem Abstellen eines PKW entstehen.
Fazit:
Aus meiner Sicht bestehen durch die Installation von Klimageräten in einer Garage kein höheres Risiko als beim Abstellen von PKW.
Formal sehe ich das aber als Abweichung von den bestehenden Rechtsvorschriften.
Letzter Hinweis:
In einigen Fällen handelte es sich um nachträgliche Genehmigungen bereits bestehender Anlagen. In all diesen Fällen waren die Leitungsdurchführungen aus der Garage heraus nicht ordnungsgemäß geschottet. Darauf sollte man, wenn es denn genehmigt wird, vor Ort besonders achten.
MfG
Wolfgang Cordier