Bundesland: Niedersachsen Autor: A. Ratz Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Beherbergungsstättenverordnung in Sachsen.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein altes Schloss, dass teils als Gaststätte und teils als Beherbergungsstätte genutzt sind. Die Nutzungseinheiten sind voneinader getrennt und umfassen weniger als 200 Besucher.
Die Sächsische Bauordnung gilt nur für Beherbergungsstätten bis 12 Personen und die Versammlungsstättenverordnung ab 200 Personen. Bishert habe ich keine sächsische Verordnung über Beherbergungsstätten gefunden.
Durch welche Verordnungen wir ein solches Objekt geregelt?
Danke für Ihre Antworten und froher Neues Jahr 2006
A. Ratz