Hallo Herr Bußmann, Herr Lammer,
es ist schon klar, dass 2 bauliche RW gefordert sind. Das steht in der GaVO. Gibt es in NRW eine konkretere Regelung, die ein Fenster etwa nicht zulässt?
Eine Schlupftür mit oder ohne Schwelle sowie ein Fenster mit weniger als 1,20 m Brüstungshöhe beidseitig, sind baulich. Bei Gefahr begibt man sich ins Freie, ohne auf Retter warten zu müssen. Die Vorschrift für 2 bauliche RW ist für Garagen nachvollziehbar.
Wir klettern aus den Autos und erklimmen Hochbordsteine.
Ich halte es bei der Nottür für übertrieben, eine Schwelle von 10 cm auszuschließen. Es ist kein offener Durchgang. Die 4-mm-Grenze oder 20-mm-Regel gelten hierfür nicht. Es findet kaum eine Massenflucht statt.
Es ist nicht schlecht, dass es so viele Regelwerke gibt. Man soll sich fragen, was z.B. mit DGUV beabsichtigt wird. Aber jede Regel grundsätzlich anzuwenden, ist weder sinnvoll noch richtig.
MfG G.Karstens