Eine Kommunwand gibt es nur an einer Grundstücksgrenze.
Wenn die beiden Doppelhäuser auf einem Grundstück stehen, kann es auch ein Gebäude sein, welches bei 3 Nutzungseinheiten in die GK 3 einzustufen ist. Im Übrigen können es auch zwei Gebäude auf einem Grundstück sein. Die Anzahl der Gebäude hängt mit der eigenständigen Nutzung jedes der beiden Häuser zusammen, wie schon erläutert.
Sollte der Bauherr beabsichtigen das Grundstück später zu teilen und jedes der beiden Doppelhäuser auf einem Grundstück liegt, handelt es sich bei beiden Gebäuden um ein Gebäude mit GK 2. Sollten in den jeweiligen Doppelhäusern später mehrere Nutzungseinheiten liegen (z. B. 3) ist das betreffende Haus in die GK 3 einzustufen.
Es gibt klare Vorgaben für die Einstufung, von denen kann nicht abgewichen werden. Von materiellen Anforderungen in jedem Fall, da eine höhere Gebäudeeinstufung nicht immer mit einer Risikoerhöhung einhergeht.
Ich kenne ein freistehendes Einfamilienhaus in München, welches durch die Vergrößerung einer ehemaligen Galerie um 2 m² von GK 1 in GK 5 einzustufen war.
Jetzt wird doch keine Behörde wegen der formalen Einstufung einen Treppenraum oder die Aufbesserung des Tragwerks auf feuerbeständig fordern. Auch die Decken werden im Bestand bleiben. Alles andere Wäre ein Schildbürgerstreich.
Norbert Bärschmann