Hallo Herr Lammer,
nicht dass wir uns missverstehen: mir ist bekannt, dass nach Antragsgegenstand entschieden werden muss.
Mir ging es nur darum, den Grund für das Verhalten der Bauaufsicht zu mutmaßen- ist aus meiner Sicht gleichermaßen verständlich wie rechtswidrig.
Wenn von 8 Personen 5 nicht selbstrettungsfähig sind, spielt das für den Antragsgegenstand (leider) keine Rolle.
Wenn die Leute selbstständig wohnen -sich also einzeln einmieten- und jeder seinen eigenen Pfleger bezahlt, ist das nur eine Wohnnutzung.
Wenn bei derselben Besetzung ein Pflegedienst zentral seine Dienste für die Leute zur Verfügung stellt, ist das Pflege.
Ein Betreiber wird sich zur Kosteneinsparung ggf. eine Nutzungsbeschreibung ausdenken, die den Geltungsbereich einer Pflegeeinrichtung umgeht.
Hier schließt sich der Kreis zur Herrn Lammer: sofern der Gesetzgeber keinen anderen Rahmen setzt, m u s s die Bauaufsichtsbehörde das Bauvorhaben antragsgemäß entscheiden, selbst wenn Missbrauch naheliegt...- außerdem ist das Baurecht nicht immer logisch.
Gruß
Matthias Bußmann