Hallo,
zunächst müsste man mal wissen wie groß die Garage ist. Ich denke aber das die zwischen 100 und 1000 m? groß ist und somit in BW unter die Mittelgaragen fallen. Zu beachten ist auf jeden Fall die Verordnung über Garagen und Stellplätze von BW vom 07.07.1997 und hier steht im § 9 klar und eindeutig, dass in jedem Geschoß mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben muss. Die steht auch so nachzulesen in der Landesbauordnung BW § 15 Abs. 3
Die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sind eindeutig:
- Erforderliche Wegbreiten und Höhen dürfen nicht durch Hindernisse eingeschränkt werden!
- Fluchtwege dürfen bestimmte Längen nicht überschreiten!
- Fluchtwege und Notausgänge müssen in gesicherte Bereiche führen!
und was viel wichtiger ist:
- Notausgangstüren müssen ohne fremde Hilfsmittel leicht zu öffnen sein!
Es gibt jede Menge Möglichkeiten eine Tür so zu sichern das sie jederzeit frei begehbar ist aber dennoch einen gewissen Einbruchschutz bietet. Oder der Vermieter denkt mal über ein Zeitschließung des Tores nach. einfach abschließen ist gewissen- und verantwortungslos.
Im Übrigen ist das was der Vermieter dort zur Zeit macht eine Ordnungswiedrigkeit.
Viel Spaß mit dem Typen.
Gruß
W. Scharf
PS
Ich sende das was ich geschrieben habe auch gern mal auf meinem Briefpapier per PDF damit man dem Vermieter das mal unter die Nase halten kann. Auf solche Typen stehe ich unheimlich. Brauche dazu aber zumindest etwas mehr Angaben über die bauliche Anlage.
Gern eine Mail an info@ib-scharf.de