Hallo Forum,
ich habe eine Frage zur Ausführung des Treppenraumdaches bei einem Gebäude der Gebäudeklasse 3.
Der obere Abschluss des notwendigen Treppenraums wird durch das Dach gebildet. An den Treppenraum grenzen Wohnräume an. Das Dach soll in den Wohnungen von unten mit Gipskartonplatten verkleidet und als Dämmung Holzweichfaser verwendet werden, im Treppenraum Beplankung mit Feuerschutzplatten und Dämmung aus Mineralwolle.
Dem Brandschutzatlas entnehme ich, dass entweder die Wände bis unmittelbar unter die Dachhaut geführt werden müssen oder der obere Abschluss feuerwiderstandsfähig ausgebildet werden muss.
Reicht es nun bei Gbkl 3 die Holzsparren im Treppenhaus von unten mit ausreichend dicken Feuerschutzplatten zu „bekleiden“ und die Dämmung in Mineralwolle auszuführen, oder müssen die Sparren auch von oben mit Feuerschutzplatten beplankt werden? Wenn darauf verzichtet werden soll die Wände feuerhemmend bis unter die Dachhaut zu führen (mit Mörtelbett unter den Dachziegeln, etc.).
Anders gefragt meint „Bekleidung“ im Brandschutzatlas, Seite 65, nur die Unterseite oder wie bei Wänden auch, beide Seiten, also auch oben?
Alle Zeichnungsbeispiele die ich finde, beziehen sich immer auf eine feuerbeständige Ausführung.