Hallo Piet,
ich stimme Einschränkungen der Maße aus der Richtlinie im Regelfall nicht zu. Ausnahmen: genehmigter Bestand oder Kompensationsangebote.
Die Richtlinien über Feuerwehrflächen orientiert sich an den Normen für Feuerwehrfahrzeuge. Es ist schwierig, eine Genehmigung aufgrund z.B. eines kleineren Löschfahrzeugs zu erteilen, weil das Nachfolgemodell ggf. wieder größer beschafft wird.
Allerdings kann umgekehrt aus größeren Fahrzeugen der Feuerwehr als nach Norm nicht die Verpflichtung des Bauherrn erfolgen, seine Maßnahmen an den Fuhrpark der Feuerwehr anzupassen.
Die genannten Größen in den Richtlinien enthalten auch Sicherheiten, z.B. bezüglich der Leistungsfähigkeit einer Drehleiter. Das ist auch so gewollt, weil jederzeit mit Störfaktoren zu rechnen ist, welche die Leistungsfähigkeit des Feuerwehrgeräts einschränken können.
Ich habe allerdings Betriebe mit deutlich mehr als 5000m², die keine Feuerwehrumfahrt besitzen. Ist häufig historisch so gewachsen.
Und wenn die Umfahrt aufgrund des Geländes oder der Betriebserfordernisse nicht möglich ist, muss man sich -am besten gemeinsam mit allen Beteiligten- eine andere Lösung überlegen.
Gruß
Matthias Bußmann