Hallo Forum, bei einem aktuellen Gewerbeprojekt (IndBauRL unter 5.000 m2) in NDS, wird von der örtlichen freiwilligen Feuerwehr vehement der Wunsch vorgetragen nicht nur eine Feuerrwehrzufahrt zum hinteren Grundstücksteil, sondern eine Feuerwehrumfahrt zu erhalten. Gesetze und Richtlinien werden nicht genannt, sondern "feuerwehrtaktische" Überlegungen aufgeführt.
Leider ist das Grundstück endlich und der Bauherr muss bei Umsetzung zum einen Stellplatzfläche für seine Lkw in Flächen für die Feuerwehr verwandeln.
Zum anderen ist, so wie das Gebäude derzeit geplant und genehmigt ist, eine lupenreine Feuerwehrumfahrt selbst dann nicht möglich, da an einer Gebäudeecke die Radien (wie in der Tabelle und Bild 1 der MRL aufgezeigt) unterschritten werden.
Hierzu meine Fragen:
1.) Der Brandschutzprüfer des LK hat keine Umfahrt gefordert, ist es trotzdem zulässig, das dann von anderer Seite auf den Bauherrn eingewirkt wird mit der "unterschwelligen" Unterstellung er würde Leib und Leben der Feuerwehrleute in Gefahr bringen wollen?
2.) In der MRL wird unter 3 Kurven in Zufahrten... aufgeführt: Der Einsatz der Feuerwehrfahrzeuge wird durch Kurven ... nicht behindert, wenn ... Außenradien ... und zugeordnete Mindestbreiten nicht unterschritten werden.
Ist es denkbar das in Abhängigkeit von den vorhandenen Löschfahrzeugen (hier LF 20/25) eine "Behinderung" der Zufahrt an der Ecke für die Feuerwehr hinzunehmen ist? Ist also eine Unterschreitung der Werte nach MRL denkbar? Die Formulierung der MRL scheint dies möglich zu machen, oder ist dort nur "unglücklich" formuliert worden?
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen, Hinweise und Ideen
Piet_HB