Als Fachbauleiter BS liegt mir das genehmigte Brandschutzkonzept eines Kollegen vor, in dem sich Text und Plandarstellung an einigen Stellen widersprechen.
Kann man, ohne den Verfasser zur Klärung oder Nachbesserung aufzufordern, grundsätzlich davon ausgehen dass der Konzepttext Vorrang hat ?
Gruß J. Peters