Hallo Forum - Nachfolgenden Beitrag hatte ich als Plädoyer für Racumelder bereits 1997 geschrieben. Berlin hat ab 1.2.2006 eine neue BauO, aber leider ohne "Rauchmelderpflicht"
Wer das liest nicht vergessen 1998 geschrieben !!!
Rauchmelder retten Leben
1. Allgemeine Gefahren
Brände entstehen bedauerlicherweise täglich in deutschen Wohnungen, Wohnheimen, Hotels, Gewerbe- und Industrieanlagen. 800 bis 1000 Menschen fallen jährlich in Deutschland den "Flammen zum Opfer". Pressemeldungen überschlagen sich täglich über neue Brandereignisse mit verheerenden Folgen. Aber auch spektakuläre Meldungen, daß z.B. die geliebten Haustiere seinen Herren vor dem sicheren "Flammentod" bewahrte, weil es ihn warnen konnte, sind nicht selten zu finden. Das ist auch ein deutlicher Beweis dafür, daß es Rettungsmöglichkeiten gibt, wenn ein Brand frühzeitig erkannt und gefährdete Personen gewarnt werden.
Die Schlagzeile "Opfer der Flammen" ist in den Medien verbreitet und spricht den Sensationshunger der Leser mehr an als z.B. "Opfer der Rauchgase", aber Tatsache ist, daß fast alle Opfer an Rauchvergiftung starben.
Nun soll hier keine Diskussion darüber entfacht werden, ob es besser ist, im Rauch oder in Flammen zu sterben. Sinn ist es zu erkennen, worin die Hauptgefahr bei einem Brand besteht.
Bei einem Wohnungsbrand ist die Entstehungphase mit intensiver Rauch Entwicklung symptomatisch. Brände, die wir aus Spielfilmen kennen, sind inszeniert und die Darstellung ist so, daß Sie die Handlung erkennen. Das erweckt leider auch völlig falsche Vorstellungen von einem Brand. Tatsächlich wird es bei einem Brand in der Entstehungsphase tiefschwarz um Sie. Sie verlieren selbst in der vertrautesten Umgebung jede Orientierung.
Beim Verbrennen von 1 kg Kunststoff entstehen ca. 3000 m? giftige Rauchgase. Diese Menge reicht aus, um eine Dreiraumwohnung 10 mal zu füllen.
Brände im privaten Bereich entstehen meist durch Fehlverhalten, Elektrizität, Zigaretten, offenes Feuer oder auch Blitzschlag. Aber auch Brandstiftung hat enorm zugenommen. Viele unserer Haushaltsgeräte, im Standby betrieben, können Ursache von Bränden sein. Besonders Kinderzimmer besitzen heute einen hohen Ausrüstungsstand an Heimelektronik. In Verbindung mit dem Schlafplatz des Kindes ein nicht unerhebliches Brandrisiko.
Auch die "billig" erworbene Kaffeemaschine, selbst mit dem ?CE?-Zeichen versehen?, kann sich schnell zu einem Brandrisiko entwickeln. Einmal vergessen auszuschalten, die Temperaturregelung ausgefallen und schon bildet sich unter enormer Rauchentwicklung ein unansehnliches "Kunststoffgebilde". Sind dann dazu brennbare Stoffe in der Nähe, weil Aufstellhinweise unbeachtet blieben, ist eine Brandausbreitung die Folge.
Die These des englischen Sozialreformers John Ruskin (1819-1900) ?Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.? bestätigt sich hier oft auf tragische Weise.
Es ist also immer der Rauch, der zuerst entsteht und vor dem Sie sich in Sicherheit bringen müssen ? können werden Sie es nur, wenn Sie rechtzeitig gewarnt werden. Nun ist es sicher nicht möglich, daß Sie sich Haustiere zulegen und darauf vertrauen, auch vor Gefahren gewarnt zu werden. Dazu wurden Rauchmelder entwickelt, die diese Aufgabe sicher und zuverlässig erfüllen. Sind Rauchmelder in der Industrie, Gewerbe und in öffentlichen Einrichtung sehr weit verbreitet, weil vorgeschrieben, bleiben Wohnungen ausgeklammert. In vielen anderen Ländern, denen wir mit deutschen Sicherheitsempfinden ein erheblich geringeres Sicherheitsniveau zubilligen, sind sogenannte "Hausbrandmelder" längst vorgeschrieben und haben sich bewährt.
In England wurde bereits Ende der 80er Jahre das Thema "Rauchmelder für den Privatbereich" zur Tagesordnung. Eine Informationskampagne mit dem Thema "Rauchmelder können Leben retten!" führte dazu, daß mindestens 74 % aller engl. Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Rentnerverbände und Institutionen, die mit älteren Menschen zu tun haben, erwarben große Stückzahlen von Rauchmeldern, um diese zu verschenken. Unterdessen sind Rauchmelder bei der Neuerstellung von Privathaushalten vorgeschrieben. Aus der Übersicht über Brandopfer im Privatbereich ist ersichtlich, wie mit zunehmender Ausstattung der Wohnungen die Zahl der Opfer reduziert wurde.
Bild 2 Graphische Darstellung Brandopfer England
(Hier ist dann eine sehr aufschlussreiche Graphik enthalten, die zeigt, wie mit den Ausrüstungsstand von Rauchmeldern die "Brandtoten" abnehmen.
Die gefährlichste Brandausbruchszeit liegt in der Regel zwischen 22.00 und 6.00 Uhr nachts. Werden Sie von einem Brand im Schlaf überrascht, erleiden Sie durch das Einatmen des Qualms eine Rauchvergiftung, die zur Bewußtlosigkeit und innerhalb weniger Minuten zum Tod führen kann. Im Wohnbereich kann sich der Rauch ungehindert ausbreiten. Ein Mensch vermag ohne Übung kaum weiter als 10 Meter durch dichten Rauch zu laufen.
Alles, was für Sie erforderlich ist, ist "Zeit" und die können Sie nur durch Geräte gewinnen, die schnell eine Rauch- und Brandquelle erkennen und davor warnen können.
2. Rauchmelder
Geeignete Rauchmelder für den Wohnbereich sind optoelektronische Rauchmelder. Diese Rauchmelder, batterie- oder netzbetrieben, sind leicht zu montieren. Die Stromversorgung der Batterie reicht in der Regel 1 Jahr. Aber auch hier gibt es bereits wieder eine große Angebotspalette, von denen nicht alle unkritisch erworben werden sollten.
Es muß darauf geachtet werden, daß die Melder mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
? Prüftaste
? optische Anzeige
? Alarmsignal 85 db
? erforderlicher Batteriewechsel muß 30 Tage in
regelmäßigen Abständen bei voller Wirksamkeit des Melders
signalisiert werden
? Garantievermerk (zeugt i.d.R. von seriösem Hersteller)
Viele dieser Melder bieten auch die Möglichkeit, sie untereinander zu verbinden. D.h., spricht ein Melder an, geben alle weiteren Melder ebenfalls ein Warnsignal ab. Das Warnsignal stellt sich erst ab, wenn die Gefahrensituation, z.B. durch Lüftung beseitigt wurde. Das ist ein Sicherheitsmoment, mit dem unbeabsichtigtes Abschalten vermieden werden soll. Generell empfiehlt sich für den Hausgebrauch ein batteriebetriebener Melder.
Durch die Batterie ist eine unabhängige zuverlässige Stromversorgung gegeben und der erheblich geringere Installationsaufwand deckt mehrfach die Kosten für Batteriewechsel.
Bild 3 Rauchmelder
Rauchmelder werden je nach Bedarf als 9 V-,12 V- oder 230 V- Version ausgefertigt. Für Wohnungsrauchmelder ist in England und den USA eine Zulassung des British Standards Institute (nach BS 5446 Teil 1 von 1990) bzw. eine Zulassung gemäß der amerikanischen Norm UL 217 erforderlich. Da es in Deutschland keine vergleichbare Regelung gibt, bestehen auch keine Zulassungsbedingungen für Wohnungsrauchmelder.
Ist eine Ausrüstung mit einer automatischen Brandmeldeanlage im Rahmen des Genehmigunsverfahrens in der Baugenehmigung gefordert, bzw. soll die automatischen Brandmeldeanlage vom Schadensversicherer anerkannt werden, dürfen Sie in automatischen Brandmeldeanalgen nur solche Rauchmelder einsetzen, die auch eine für Deutschland gültige Zulassung besitzen. Entscheiden Sie sich freiwillig einen höheren Schutz, als in der Baugenehmigung vorgeschrieben war, zu erreichen, können Sie auch im gewerblichen Bereich auf die o.g. Rauchmelder zurückgreifen.
In Deutschland können Sie in verschiedenen Regionen dadurch allerdings Probleme mit den Aufsichtsbehörden bekommen. Wenn Sie keine automatische Brandmeldeanlage besitzen, kommt bei einer Besichtigung keiner der Aufsichtsbeamten auf die Idee, sie nach Zulassungen, Dokumentationen, Prüfberichten etc. zu fragen. Nun hatten Sie aber Ihre Einrichtung freiwillig mit Rauchmeldern ausgerüstet, sollen Sie plötzlich alle Zulassungen, Abnahme- und Prüfbereicht vorlegen. Diese Art ?Übervorsichtigkeit? hindert deshalb viele innovative akzeptable Sicherheitskonzepte.
3. Anbringungsorte der Rauchmelder
Nach dem Stand der Technik sind für die Sicherung keine enormen finanziellen Aufwendungen erforderlich. Melder, die diese Forderungen erfüllen, sind für 50,00 bis 150,00 DM im Handel erhältlich.
Wofür Sie sich entscheiden, richtet sich nach den örtlichen Bedingungen und nach dem Schutzziel, was Sie sich selbst vorgeben. Dieses bestimmen Sie da durch, indem Sie festlegen, wieviel Sie für Ihren und den Schutz Ihrer Familie ausgeben wollen. Den geringsten Installationsaufwand bieten batteriebetriebene Melder. Sie sind ohne den Aufwand für eine gesicherte Stromversorgung auch zuverlässiger, da nicht mit Stromausfall durch den für einen Brand typischen Kurzschluß zu rechnen ist.
Danach wird eingeteilt in:
? mindest-Schutz
? besserer-Schutz
? optimaler-Schutz
Ein Mindestschutz wird mit einem Rauchmelder erreicht. Er soll im Flur angebracht werden, der die Schlafzimmer verbindet, oder oberhalb der Treppe, die zu diesem Flur führt
Ein besserer Schutz wird mit mehreren Rauchmeldern erreicht. Diese sollten bei einem mehrgeschossigen Haus auf jeder Etage verteilt werden
Ein optimaler Schutz wird mit Rauchmeldern in allen Räumen erreicht, wobei auch Wohn- und Speisezimmer berücksichtigt werden, in denen Brände am häufigsten nachts entstehen. Gleichfalls sollten in dem Zimmer Rauchmelder angebracht sein, in dem nicht ortsfeste elektrische Geräte verwendet werden. Besonders in der bevorstehenden Heizperiode sollten Sie an Heizdecken oder zusätzliche Heizeinrichtungen denken.
Bild 3 Haus mit RM-Anordnung
4. Besonderheiten
Einige Gerätetypen bieten die Möglichkeit, durch eine einfache Verkabelung, mehrere Geräte mineinander zu verbinden. Sobald nur ein einziger Melder Rauch erfaßt, ertönt der Alarm aus allen angeschlossenen Geräten.
Diese Variante eignet sich besonders für den Einsatz in größeren Wohngebäuden.
Dort wo viele Menschen auf engen Raum zusammen leben, ist es sinnvoll, Rauchmelder anzubringen. Die Brände, insbesondere in Asylbewerberwohnheimen, zwingen zu Maßnahmen für eine frühzeitige Rauch- und Brandalarmierung, damit sowohl Bewohner als auch Sachwerte vor schweren Schäden bewahrt werden können. Eine solche einfache Lösung wie der Hausrauchmelder ist immer noch der bessere, als kein Schutz.
Auch für Gehörlose gibt es inzwischen Rauchmelder, die mit Blitzlicht und Vibrationsgeber ausgerüstet sind. Das Blitzlicht wird an der Wand befestigt, der Vibrationsgeber sollte am besten im Bett unter dem Kopfkissen plaziert werden.
Rauchmelder sind nach Möglichkeit an der Decke anzubringen. Sie können auch an den Wänden mit einem Abstand von 15 bis 30 cm von der Decke angebracht werden. Im Zweifelsfall lesen Sie die ausführliche Betriebsanleitung.
Ungünstige Umgebungsbedingungen, in denen Rauchmelder nicht geeignet sind, bestehen in Küche, Bad und Heizräumen.
In Werkstatträumen muß im Einzelfall geprüft werden, ob ungünstige Umgebungsbedingungen bestehen. Gerade beim Umgang mit offenem Feuer kann ein Melder sehr sinnvoll sein, da gerade nach diesen Arbeiten (auch nach Zeiten bis zu 8 Stunden ) Brände entstehen. Der Melder muß dann allerdings während der Arbeitsausführung stillgesetzt werden muß, um Fehlalarme zu vermeiden.
Auch das Zimmer, das von einem Raucher genutzt wird, kann und sollte mit einem optoelektrischen Melder überwacht werden. Das ist deshalb sinnvoll, da durch Zigarettenreste sehr viele Brände entstehen. Spricht der Melder allein durch den Zigarettenrauch im Zimmer an, sollte der Raucher seine "Rauchgewohnheiten" überdenken.
6. Zusammenfasung
Ein frühes Erkennen von Bränden bringt Ihnen Zeit. Zeit Ihre Familienangehörigen und sich selbst zu retten. Obwohl das den Vorrang hat bringt eine frühe Branderkennung auch die Möglichkeit, frühzeitig die Feuerwehr zu alarmieren, und daß Sie den Brand in seiner Entstehungsphase selbst noch löschen können. Sie sollten dabei auch auf den Selbstschutz achten.
Die Erfahrungen in anderen Ländern und die Lehren aus den vielen Bränden im Wohnbereich sollten auch in Deutschland dazu führen, daß die Ausrüstung von Wohnungen zum Stand der Technik wird. Dazu sollte eine Muster-Ausführungsverordnungen erlassen werden, die den Mindestschutz für Neubauten bestimmt und Übergangsfristen für bestehende Bauten regelt.
Die Versicherer sollten die Wohnungsbrandmelder auch zum Bestandteil der Versicherungsbedingungen machen. Es wäre hier denkbar, daß sich die Beiträge für den Versicherungsnehmer an den 3 Schutzzielen orientieren.
Wenn sich das Gewerbe darauf einstellt, kann ein ausreichender Schutz für eine 3 Raumwohnung für ca. 300 bis 500 DM erreicht werden. Wer gegen eine solche Regelung Bedenken wegen der ?Unantastbarkeit der Wohnung? hat, der sollte unterscheiden, ob eine Wohnung in einem Haus auf eigenem Grundstück steht, oder ob es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Obwohl die Wohnungen brandschutztechnisch abgeschlossen sein sollten, waren bei Bränden faßt immer Mitbewohner betroffen und damit die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt. Tatsache ist auch, daß die Bedingungen für ?Abgeschlossenheitsbescheinigungen? erleichtert werden. Hier könnte die
Anordnung von Wohnungsrauchmeldern ein Sinnvolle Alternative sein. Auf alle Fälle sollten mögliche Regelungen nicht durch, für Deutschland typische, Verklauselierungen unbezahlbar werden.
Rainer Thieme