Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu einem Bestandsgebäude aus dem Jahr 1973.
Bundesland: NRW
Nutzung: Verwaltung
Hier betrachtete Geschosse: EG und OG
BGF EG: 500 m2
BGF OG: 400 m2
Es gibt noch ein 2. und 3. OG, die aber nicht betrachtet werden.
EG und OG sind über eine offene Treppe miteinander verbunden. In beiden Geschossen sind Einzelbüros ringsum die "Halle" angeordnet. Die Trennwände zwischen den Büros und der Halle bestehen aus Einbauschränken aus Holz und "Limba-Waben-Türen". Oberhalb 1,80 m sind Verglasungen vorhanden (nicht G30).
Die brandschutztechnisch zusammenhängende Fläche beträgt also 900 m2. Ein Rauchabzug für die Halle ist nicht vorhanden.
In beiden Geschossen sind jeweils zwei bauliche Rettungswege über Treppenräume bzw. direkte Ausgänge ins Freie vorhanden. Diese Rettungswege können in beiden Geschossen nur über die Halle erreicht werden.
Der Bauherr weiß noch nicht, ob er nur eine "Pinselsanierung" durchführt oder ob Umbauten stattfinden sollen.
Ich habe ihm geraten, bei einer Pinselsanierung trotz Bestandschutz eine interne Brandmelde-/Alarmierungsanlage zumindest in der Halle einzubauen.
Jetzt fragt er: "Wenn es Bestandsschutz gibt, warum soll ich dann eine Brandmeldeanlage einbauen?"
Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
V. Halb