Erfahrungen zum Verhalten von Putz auf Stahl im Brandfall kann ich auch nicht einbringen. Das muss Leuten von Prüfanstalten überlassen bleiben.
Bei alten Gebäuden kommt man mit Normen und Bauordnungen meist nie klar. Man fragt sich dann, welche Naturgesetze haben das Haus, seine Bauteile und seine Eigenschaften eigentlich möglich gemacht?
Wenn der alte Putz am Stahlflansch, wie Sie schreiben, gut haftet und die Mindestputzdicke ist vorhanden, der Steg ausgemauert, der Putz nicht steinhart und spröde und der Träger nicht sehr breit ist, sollte m.E. der Brandschutz funktionieren. Maßgeblich ist ja die Wärmedämmwirkung, nicht der Putzträger. Putzträger verwenden wir auf glatten Untergründen, nicht nur auf Stahl. Es ist möglich, dass bestimmte Putze von bestimmten Handwerkern aufgebracht auf schön rostigem Stahl gut kleben. Anders herum gibt es Putze auf Putzträgern, die man mit den Fingern wegschnippen kann. Man könnte hierbei weg gucken und gar von normgerecht sprechen, richtig wäre das nicht.
Die Hauptsache ist es, dass der Putz gut klebt und relativ weich ist. Wenn Sie fragen, was "gut kleben" ist, frage ich zurück, wie denn ein Putzträger beschaffen sein muss und wie befestigt. Drahtgewebe (s. DIN 4102-4) könnte ein Kaninchendraht sein. Reicht das? Was könnte denn falsch sein? Und dann sagt die Norm, man muss den Putzträger "ausreichend" befestigen. Der Nachweiswberechtigte Fachplaner oder der Brandschutz-Sachverständige wird es stichprobenhaft prüfen? Stimmts?
Ich meine, dass Händische ist genauso wichtig wie das Theoretische. Bei einem Betonbalken muss man nicht unbedingt einen Putzträger einsetzen, nicht wegen Brandschutz. Spitzwurf oder Betonkontaktmittel wird schon man einsetzen. Denn dann klebt der Putz, was man ja auch aus anderen Gründen erreichen will.
Alles klar?
G.Karstens