Hallo Kollg. ich bin gerade am Abwägen ob ich einen Termin im Büro der Prüfing. für Brandschutz anmelden soll oder ob es eventuell noch weitere Möglichkeiten gibt , auf die ich gerade gedanklich nicht zugreifen kann !?
Folgende Situation, eine Reihenhausbebauung (Wohn-Ferienwohnhaus mit Frühstücksraum ).Im EG befindet sich der
Frühstücksraum, über das Treppenhaus und den Strasseneingang erreichbar. Nun wollen wir im hinteren EG -Hausbereich noch weitere Ferienzimmer generieren. Dabei sollen vom hinteren Gastraum Flächen entfallen und zur Ferienwohnung umgenutzt werden.
Die Ferienwohnungen haben über einen Flur Kontakt zum Rettungsweg - Treppenhaus. Nun kommt´s, die Fenster der Ferienwohnungen enden ebenerdig, hofseitig an einem Gewässer.
Die Feuerwehr kann also dort nicht anleitern oder zu Fuss retten.
Der Wasserstand ist normal < 1,00 m - bei Hochwasser auch schon höher.
Kann man den zweiten Rettungsweg nun auch über den Gastraum generieren, da ja ebenerdig , wenn Hochwasser ansteht ! Normal nach Bauordnung ( SächsBO ) ja eher nicht . Da steht klar def. ... ins Freie !
MFG Rüdiger