Kurze Frage in die Runde
-in der Regel werden (statische) Brandfallsteuerungen ja so ausgelegt, dass die Kabine bei Auslösung in das Geschoss mit freiem Ausgang ins Freie (i. d. R. ins Erdgeschoss) fährt und dort mit geöffneten Türen außer Betrieb geht.
Nun habe ich im Fall eines hydraulisch betriebenen Aufzugs die Aussage des Fachplaners bekommen, dass diese Aufzüge nach spätestens 15 Minuten zur untersten Haltestelle abfahren müssen, um dort den Öldruck abzulassen.
Die Überwachung der Lichtschranke besteht jedoch wohl weiterhin, es sollte also beim schließen und abfahren keiner zerquetscht werden..
Hat jemand einen Hinweis, ob das so zulässig ist oder ob es alternative Möglichkeiten gibt, die Kabine eben im EG zu belassen?
Da der Aufzug in meinem Fall im UG nicht direkt am Treppenabsatz endet, sondern nur über die Tiefgarage verlassen werden könnte, habe ich da etwas bedenken, wenn -warum auch immer- sich kurz vor Ablauf der 15 Minuten noch Personen in der Kabine aufhalten und dann im blödesten Fall ins Brandgeschoss gefahren werden...
Danke und Gruß,
Brandwart