Grundsätzlich sind die Breiten von Rettungswegen für gewerblich genutzte Gebäude nach der ASR festzulegen.
In meinem Fall handelt es sich um ein Büro- und Sozialgebäude mit drei Ebenen in jeder Ebene können sich maximal 25 Personen aufhalten.
Nach ASR A2.3, Tabelle 1, ergibt sich für Flure und Treppen eine Breite von 1,0 m. M.E. können die Türen zu den Fluren, bzw. innerhalb der Flure auf (1,20m - 0,15m =) 1,05 m lichte Breite reduziert werden.
Für mich stellt sich die Frage welche Breite die Ausgangstür der Treppenraumes mindestens haben muss. Sind hier 1,20 m lichte Breite anzunehmen oder kann ebenfalls von der reduzierten Breite von 1,05 m ausgegangen werden?
Ist meine Einschätzung der Türbreiten in Fluren richtig? ... und welche lichte Türbreite ist für den Treppenraum anzusetzen?
P.S.: ... der Brandschutzatlas schreibt unter 7.3 Kap. 4.5 "... Wichtig ist dabei, dass die Mindestbreiten von Rettungswegen eingehalten werden." leider fehlt für mich hier der Hinweis ob der Bezug die ASR ist oder ob es weitere Festlegungen hierzu gibt.