Guten Morgen,
als Aufgabenstellung soll ein Weihnachtsmarkt in NRW brandschutztechnisch bewertet werden. Der Weihnachtsmarkt findet im Freien statt und besteht aus mehreren einzelnen Ständen/Buden/Hütten (Verkauf & Gastronomie) und einem Kinder-Karussell.
Nun stellt sich die Frage, wie so ein Weihnachtsmarkt brandschutztechnisch bewertet werden kann?
Grundsätzlich würde ich zur Einstufung sagen, dass die einzelnen Buden und das Karussell bauliche Anlagen im Sinne der BauO NRW sind. Das Karussell ist kein Gebäude, aber ein fliegenden Bau.
Wie schaut es mit den Buden aus?
1) Handelt es sich hierbei um Gebäude? Die Voraussetzungen (selbstständig benutzbar, überdacht, können von Menschen betreten werden) sind grundsätzlich erfüllt. Ist damit jede einzelne Bude damit ein Gebäude der GK 1? Wie verhält es sich dann mit den Abständen zwischen den Buden bzw. deren Außenwänden?
2) Sind die einzelnen Buden fliegende Bauten? Per Begriffsbestimmung sind Fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Wenn ja, würden sich gemäß FlBau NRW hinsichtlich des Brandschutzes folgende Anforderungen ergeben:
- Baustoffe (bis 2,30 m Höhe) mind. schwerentflammbar
- Dekorationen mind. schwerentflammbar und nicht brennend abtropfen.
- Ausschmückungen aus natürlichem Laub- oder Nadelholz frisch oder gegen Entflammen imprägniert.
- Sicherheitsbeleuchtung
3) § 64 BauO NRW regelt genehmigungsfreie Vorhaben. Unter Absatz 1 Nr. 48 werden bauliche Anlagen beschrieben, die zu Straßenfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen nur für kurze Zeit aufgestellt werden und die keine Fliegenden Bauten sind. Inwieweit ist für einen Weihnachtsmarkt eine Baugenehmigung erforderlich? Sofern die Buden fliegende Bauten sind - was wäre dann ein Markt ohne fliegende Bauten?
Ich bin gespannt auf die Antworten und sage schonmal Danke :-)