In einem Prüfzeugnis für eine Schachtwand mit Metallständer UK und einseitig doppelter Bekleidung wird die Wand im Anwendungebereich als nichtragende, raumabschliessende, einseitig beplankte Trennwandkonstruktion bezeichnet.
Kann die, eigentlich als Schachtwandkonstruktion (nach Prüfzeugnis ohne Breitenbeschränkung) gedachte Wand auch als Trennwand im Sinn der MBO, zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzen Räumen eingesetzt werden?
Ich will die Wände nicht alleinstehend alsTrennwände verwenden, aber es könnte evtl. als Lösungsansatz für die Ertüchtigung dienen, von F60 Trennwänden, die mit kreuz- und quer im Wandhohlraum verlaufenden und an unterschidiedlichen Positionen ein und ausgefädelten Wasserleitungsbündeln verhunzt wurden.
Gruß,
J. Peters