Servus aus Bayern!
In Treppenräumen sind nach aktueller LAR elektrische Meßeinrichtungen und Verteiler feuerhemmend (inkl. Abschluss) abzutrennen.
In früheren LARs (bis 2000) war die Regelung, dass bei TR "geringer Nutzung" (z.B. bis zu 10 Wohnungen angeschlossen), eine Abtrennung mit nichtbrennbaren Bauteilen mit geschlossenen Oberflächen ausreichend war.
Was ist einem Eigentümer im Jahr 2017 zu raten, wenn sich in seinem, z.B. im Jahre 1990 errichteten Treppenraum (geringer Nutzung) offene (oder in Holzkästen untergebrachte) Verteiler und Zähler befinden?
Das ganze außerhalb eines Genehmigungsverfahrens und ohne dass eine Baukontrolle durch die Bauaufsicht erfolgt wäre.
Dass der aktuelle Standard die fh-Ausführung ist, teile ich dem Bauherrn in jedem Fall mit.
Reicht es, wenn er die damaligen Anforderungen nachträglich erfüllt, oder ist die Anwendung der aktuellen LAR in jedem Fall zwingend?
Wie immer schon im Voraus vielen Dank für Anregungen und Tipps!
Josef