Nach BayBO oder den anderen Bauordnungen ist die Trennung einer Nutzungseinheit in zwei Teilnutzungseinheiten eigentlich ausgeschlossen, da der Gesetzgeber unterstellt, dass der 2. RW nicht dauerhaft sichergestellt werden kann (verschließen durch den jeweiligen Nachbar).
Nach Wohnformrichtlinie ist diese Trennung von einer NE in zwei brandschutztechnische Bereiche unter bestimmten Randbedingungen gefordert.
Was für "gebrechliche" Nutzer gefordert ist, muss doch für Büronutzungen möglich sein. Also Antrag auf Abweichung stellen und entsprechend begründen.
Norbert Bärschmann