Wahrscheinlich eine fast doofe Frage, aber ich finde es nicht raus. Wie kann die Fassade eines Gebäudes Gk 3 beschaffen sein, wenn sich dahinter ein notwendiges Treppenhaus mit Fenstern befindet.
Wandaufbau (von innen): Mauerwerk, Dämmung, Holzschalung. Im Treppenraum ein Fenster in der Außenwand, ein Fenster in der Dachschräge. Im EG der Ausgang ins freie
Im inneren müssen die Oberflächen ja nicht brennbar, und das Bauteil an sich Feuerhemmend sein.
Besteht dann durch die brennbare Außenfassade keine Gefährdung für den Innenraum? Da die Fenster (mit Holzrahmen) ja auch keine Anforderung hätten?