Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben sind doch klar.
1. Ich benötige einen notwendigen Flur.
2. Auf den notwendigen Flur kann ich u. a. verzichten, wenn
-> die NE >= 400 m³ ist und
-> die NE einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dient und
-> die NE eigene Rettungswege hat
Nummer 2 beschreibt schon eine Abweichung von 1.
Jetzt wollen wir die Abweichung von der Abweichung?
Man mag den beschrieben Zustand als genehmigungsfähig ansehen; dann sollte man aber m. E. sich vom Begriff "Nutzungseinheit" trennen.
Alles anders halte ich für sehr gewagt, gerade weil der Gesetzgeber dem einen "Riegel" vorgeschoben hat.
Gruß
C. Lammer