Hallo Herr Cordier
Ich würde überprüfen ob das Schutzziel in Gefahr ist bzw. die Situation mit dem zulässigen Sicherheitsniveau vergleichen.
Die Schutzzielerreichung ist im Wesentlichen abhängig von der Durchdringungsgröße, dem Abstand zur aufsteigenden Fassade oder den Fensteröffnungen, den Dach- oder Wandbaustoffen, wie Baustoffe der Wärmedämmung und der Brandbekämpfungsmöglichkeit der Feuerwehr.
Das Dach selbst ist ja von unten im Abstand von 5 m zur Fassade feuerbeständig. Hoffentlich gilt das auch für das Tragwerk des Daches und der damit zusammenhängenden tragenden Teile bis zum Boden. Im Abstand von mehr als 5 m bestehen keine Forderungen an das Dach.
Bis 16 cm Durchmesser dürften einzelne Rohrleitungen oder auch Abluftrohre aus nicht brennbaren Baustoffen, bei direkter Durchdringung der Decken zwischen zwei Geschossen, aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen (Erleichterungen der LAR). Ihr Fall ist weitaus günstiger. Wir befinden uns im Freien mit einem Abstand von ca. 3 m zur aufsteigenden Fassade und noch mehr zu den Fensteröffnungen, also wo ist das Problem? Ggf. ist der Durchmesser der Abluftleitung etwas größer.
Wenn immer noch eine Abweichung von formalen Vorschriften zu berücksichtigen ist, sollten Sie dass entsprechend begründen können.
Norbert Bärschmann