Die Bauaufsicht fordert in einem Gebäude der Gebäudeklasse 3 Schleswig-Holstein) die Weiterführung der inneren Brandwand über die Dachterrasse bis an Außenkante Gebäude - das heißt, meine Sichtschutzwand auf der Terrasse müsste als Brandwand ausgebildet werden. Die Geometrie der Dachterrassen gleicht einer Loggia - nur ohne Decke. Leider habe ich Probleme, die Wand als Mauerwerkswand statisch zu halten.
Auch ist die eigentliche Sichtschutzwand nicht geschosshoch.
Meine Frage:
Liegt die BA mit der Forderung nach Weiterführung der BW auf der Terrasse richtig?
Wenn ja, muss dann diese BW bis OK innere Brandwand geführt werden, weil ja sonst doch ein Brandüberschlag möglich wäre.
Ist die Ausführung nach Holzbaurichtlinie mit Promatverkleidung eine Option? - wäre statisch einfacher lösbar... Für hilfreiche Deckanstöße bin ich dankbar.