Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Harell,
gewöhnliche mehrgeschossige Lagergebäude zählen zu den "geregelten Gebäuden nach LBO", bei denen zunächst einfach die LBO, bei Ihnen die BayBo umzusetzen ist (www.bayern.de , Innenministerium, Bauen/Baurecht, download).
Daneben gilt das Arbeitsstättenrecht (A-Gesetz. A-VO, A-RiLi).
Wenn Sie wassergefährdende Stoffe oder leicht entflammbare oder brandfördernde Stoffe lagern, kommen Anforderungen aus Stoffgesetzen dazu, dies kann die Fluchtweiten reduzieren.
In diesem Sinne frohes weihnachtsliches weiterschaffen
mfg Schächer