Sehr geehrter Herr Vonhof,
zum besseren Verständnis nochmals kurz erklärt:
Das Gebäude ist ohne Prüfstatikpflicht, das Brandschutzkonzept ist zu prüfen. Teil der Nachweise für Brandschutz ist der bauliche Brandschutznachweis, der eben viele statischen Angaben/Punkte beinhaltet. Das Bauamt behauptet nun, dass dieser bauliche Brandschutznachweis von einem Prüfstatiker für Standsicherheit zu prüfen ist, weil der Brandschutz unter die Prüfpflicht fällt. Weil aber dieser bauliche Brandschutznachweis auf der Statik beruht, fällt somit über die Hintertüre das Gebäude unter die Prüfpflicht.
So ungefähr wurde es vom Amt angegeben.
Die Frage ist daher: Die Prüfpflicht bezieht sich auf das Brandschutzkonzept. Sind damit verbundene Unterlagen/Dokumente dann auch unter der "prüfpflicht"? Das ist der Punkt, wo das über das Ziel hinaus geht. Meines Erachtens muss ich bescheinigen, dass die Anforderungen des Brandschutzkonzepts erfüllt sind, aber dieser Nachweis unterliegt selbst nicht der Prüfpflicht.