Hallo zusammen,
ich frage mich immer wieder, warum in den Gebäudeklassen 3 und 4 die Treppenraumwände in allen Geschossen die selbe Feuerwiderstandsdauer aufweisen müssen.
Während für nahezu alle anderen Bauteile (Tragkonstruktion, Trennwände, Decken, Flurwände) im KG ausdrücklich höhere Anforderungen (feuerbeständig) formuliert sind, genügt für die Wände des notwendigen Treppenraums die "niedrigere" Anforderung aus den oberirdischen Geschossen.
Kennt jemand eine Erklärung, warum der Brandüberschlag vom Keller in den notwendigen Treppenraum weniger kritsch gesehen wird als z.B. in den notwendigen Flur oder den Aufenthaltsraum im KG?
Vielen Dank für erleuchtende Hinweise ;-)
Gruß,
J. Grath