Die Anwendung von Ingenieurmethoden ist zulässig unter den festgelegten Vorgaben bei Einhaltung der dafür vorgesehenen Randbedingungen. Es gibt eingeführte Baubestimmungen in denen das klar geregelt ist. Lediglich bei Anwendung des Naturbrandmodels ist ein Abweichungsantrag obligatorisch.
Wenn das angezweifelt wird, dann kann keine größere Industriehalle mehr ohne Feuerwiderstand gebaut werden.
Unabhängig von den vorgenannten genaueren Nachweisverfahren kann im Bestand auch argumentativ nachgewiesen werden, dass Decken ausreichend lange halten.
Beispiel Schule Bestand.
-Decke über Klassenräumen offensichtlich nur feuerhemmend (Forderung fb)
-Brandlast Tische und Stühle also gering
-Ventilationsbedingungen sehr gut da lange und hohe Fensterfront, welche bei ca. 300 Grad versagt.
In einem solchen Fall kann bei Abbrand der vorhandenen Brandlast niemals die Brandbeaufschlagung der ETK erreicht werden (Prüfgrundlage der Decke). Die Energie der vergleichbar geringen Brandlast strömt bei entsprechender Temperatur über die geplatzten Fenster ins Freie ab und hat eben keine Zeit mehr die Decke zu erwärmen.
Die Decke wird so oder so entsprechend gering beaufschlagt. Das Schutzziel von Decken (ausreichend lange tragfähig und raumabschließend) wird im vorgegebenen Sicherheitsniveau bzw. für die vorgegebene Feuerwiderstandsfähigkeit erreicht (90 min halten). Die Vorgaben der Bauordnung oder der zutreffenden Sonderbauverordnung/Richtlinie werden auf andere Weise mit vergleichbarer Sicherheit erreicht. Wenn eine Abweichung vorliegt müsste diese Begründung ausreichen. Bei Bestandsschutz reicht der Nachweis allemal.
Wenn die Behörde das nicht glaubt, ist der Nachweis (z. B. wie von Herrn Stocker beschrieben) zu erbringen.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Nachweisführung ergeben sich aus den Vorgaben der DIN 18009. Danach sind neben der Einhaltung der baurechtlichen (sehr konservativen) Vorgaben auch der argumentative Nachweis und der genauere Nachweis auf Grundlage von Ingenieurmethoden zulässig und letzteres ebenfalls in 3 Nachweisstufen. Nur die 3. Nachweisstufe erfordert einen Antrag auf Abweichung (Anwendung Naturbrand an Stelle der ETK, siehe Anlagen A1 aus der VV TB zum EUROCOD).
Nicht zu vergessen ist, dass sich die Randbedingungen dauerhaft nicht zum Negativen verändern dürfen. Das kann im BS- Nachweis geregelt werden, wie schon immer so geschehen.
Bei der Anwendung von Ing-Methoden steht Deutschland noch am Anfang, allerdings nicht bei der Auslegung von tragenden Bauteilen. Neben dem EUROCOD werden in vergleichbarer Weise schon 20 Jahre Industriebauten geplant und genehmigt.
Norbert Bärschmann