Servus aus Bayern!
Ich habe eine Frage zur „sicheren Ausführung“ von Außentreppen.
Bei einer „kleinen“ Gebäudeklasse 3 (insgesamt 3 Wohnungen, je eine im EG, OG und DG) werden OG und DG über eine Außentreppe erschlossen.
Diese muss nach BauO „sicher“ sein.
Unter dieser Treppe befinden sich die Eingangstür zur (bestehenden) Wohnung EG (diese könnte ohne weiteres vds ausgeführt werden) und zwei Fenster in der Außenwand.
Die Fenster sind problematischer, könnte auf eine Sicherung der Fenster verzichtet werden, wenn
1. die Treppe (inkl. Podest) in StB ausgeführt wird?
2. zusätzlich die Brüstung F30 (gemeint ist die Geländerseite; in der Außenwand sind oberhalb des Treppenlaufes keine Öffnungen) ausgeführt wird?
3. Wenn 1. und 2. nicht reichen, wäre eine Abweichung denkbar, wenn zusätzlich die Rauchwarnmelder der Wohnungen miteinander vernetzt werden?
Bei einem Laubengang muss ja auch die Brüstung F30 ausgeführt werden (s. die ausführlichen Darstellungen im Brandschutzatlas).
Insofern müsste das dann für die Außentreppe mindestens gelten.
Für Tipps und Anregungen bin ich wie immer dankbar!
Josef