Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Pinkner,
alle Gebäude müssen einen Grenzabstand einhalten, der sich nach der Gebäudehöhe richtet, wegen Brandübertragung aber mindestens 2,50 m zur Grenze hin erfordert, in bestimmten Fällen ("Sozialabstand") 3 m sein muß.
Ist mein Abstand zur Grenze g e r i n g e r als 2,50 m ("grenzständig bauen") m u s s ich eine Brandwand ausbilden. Bei bestimmten gebäuden genügt eine "Branderatzwand", z.B. nach "Muster NRW" mit feuerbeständiger bekleidung von außen nach innen usw. Die Einzelheiten dazu finden Sie auf der Seite weiter unten unter Überschrift "Holzaußenwände..." aufgelistet.
Zusätzlich gilt: auch die Dachkonstruktion von der Traufe / Grenze nach oben löst BS Anforderungen aus, vollflächige feuerhemmende Bekleidung von innen nach außen, also F 30 bekleidung mit nichtbrennbarer Dämmung im Dach.
Brandersatzwand und Dachbekleidung geht gut auch in Gipskarton Feuerschutz Platten oder Fermacell, die Details bei fermacell.de runterladen und anschauen. W i c h t i g : es muß von einem erfahrenen Planer geplant UND überwacht werden, daß es auch paßt, BS ist keine Spielwiese für Eigenbauversuche ohne fachmännische Bekleitung ! Mit gutem Planer/Überwacher und anständigem Zimmerer geht das aber gut.
Weihnachtliche grüße Schächer