Hallo Freunde des Brandschutzes,
es geht um einen älteren Tanzsaal in einer Dorfgastwirtschaft, der im Rahmen einer Brandschutzbegehung vom Bauamt beurteilt wurde. Jetzt muss der Brandschutz auf Vordermann gebracht werden und in diesem Zusammenhang wurde ein Bauantrag eingereicht "Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des baulichen Brandschutzes".
Der Saal hat drei Ausgänge - zwei Treppenräume und eine Außentreppe - die Vergleichsweise nach der VStättV 1969 und 2013 bewertet wurden.
1969: 1 m je 150 Personen ergibt bei zwei Ausgängen mit 1 m Breite und ein Ausgang mit 2,40 m Breite ca. 540 Personen
(150 + 150 + 240).
2013: Verbreiterung der Türen auf 2 x 1,20 m bzw. 1,80 m = 600 Personen
Daraufhin das Bauamt:
"Die Treppen können nicht einzeln als 1., 2. bzw. zusätzlicher Rettungsweg deklariert werden, da keine einzeln die erforderliche Breite für die beantragte maximal Belastung von 600 Personen besitzt, sondern alle drei in Summe als ein Rettungsweg für die beantragten 600 (540) Personen erforderlich sind.
Die Rettungswege sind daher erneut darzulegen bzw. die maximal mögliche Personenzahl entsprechend neu zu prüfen, gegebenenfalls zu reduzieren."
Heißt das jetzt, dass ich nicht alle drei Ausgänge ansetzen darf???
brandsichere Grüße
3franken