Wenn es sich um Altöle handelt, sicherlich nicht. Aber unabhängig davon muss der Betreiber ja ohnehin ein Explosionsschutz-Dokument anfertigen, wenn er mit brennbaren Flüssigkeiten arbeitet, und da gibt es ja bei einem Autohaus mehr als reichlich davon. Ist ganz allgemein gehalten in der Gefahrstoff- bzw. Betriebssicherheitsverordnung.
Und man kann Ihre Frage auch gar nicht allgemein beantworten. Wenn im Ergebnis Ex-Schutz erforderlich sein sollte, ergäben sich die zu ergreifenden Maßnahmen aus den konkreten Festlegungen im Exschutz-Dokument.
Also einfach an den Arbeitsschutz verweisen.
Gruß
Alexander Vonhof